| Austria - 1903 - 1262 pages
...vereinbart und abgeschlossen haben: Artikel 1. Die Angehörigen des einen der vertragschliessenden Theile sollen in den Gebieten des anderen in Bezug...der Gebrauchsmuster) und Modellen, von Handels- und Fabriks- 1891 marken, von Firmen und Namen dieselben Rechte wie die eigenen Angehörigen geniessen.... | |
| 1892 - 428 pages
...vereinbart und abgeschlossen haben: Artikel 1. Die Angehörigen des einen der vertragschliessenden Theile sollen in den Gebieten des anderen in Bezug...Namen dieselben Rechte wie die eigenen Angehörigen geniessen. Artikel 2. Den Angehörigen im Sinne dieser Vereinbarung sind gleichgestellt andere Personen,... | |
| 1896 - 410 pages
...Nation gestellt werden sollen. Artikel XVII. Die Angehorigen des einen der vertragschliessenden Teile sollen in den Gebieten des anderen in Bezug auf den...von Erfindungen, von Mustern (einschliesslich der Gcbrauchsmuster) und Modellen, von Handels- und Fabrikmarken, von Firmen und Namen dieselben Rechte,... | |
| 1896 - 406 pages
...anderen in Bezug auf den Schutz von Erfindungen, von Mustern (cinschliesslich der Gebranchsmnster) und Modellen, von Handels- und Fabrikmarken, von Firmen und Namen dieselben Rechte wie die eigenen AngehOrigen geniessen. Sie werden demgemass denselben Schntz nnd dieselben gesetzlichen Mittel gegen... | |
| 1892 - 796 pages
...vereinbart und abgeschlossen haben: Artikel 1. Die Angehörigen des einen der vertragschliessenden Theile sollen in den Gebieten des anderen in Bezug...Namen dieselben Rechte wie die eigenen Angehörigen geniessen. Artikel 2. Den Angehörigen im Sinne dieser Vereinbarung sind gleichgestellt andere Personen,... | |
| Georg Friedrich Martens, Karl Samwer, Julius Hopf, Felix Stoerk - 1892 - 982 pages
...vereinbart und abgeschlossen haben: Artikel 1. Die Angehörigen des einen der vertragschliessenden Theile sollen in den Gebieten des anderen in Bezug...(einschliesslich der Gebrauchsmuster) und Modellen, von Handelsund Fabrikmarken, von Firmen und Namen dieselben Rechte wie die eigenen Angehörigen geniessen.... | |
| Bavaria (Germany). - 1892 - 810 pages
...Uebereinkommen vereinbart und abgeschlossen haben : Art. 1. Die Angehörigen des einen der vertraglchließenden Theile sollen in den Gebieten des anderen in Bezug auf den Schutz von Erfindungen, von Mustern (einschließlich der Gebrauchsmuster) und Modellen, von Handels- und Fabrikmarke» l), von Firmen und... | |
| Karl Hilty - 1892 - 996 pages
...Artikel 1. Die Angehörigen des einen der vertrag schliessenden Theile sollen in dem Gebiete des andern in Bezug auf den Schutz von Erfindungen, von Mustern...(einschliesslich der Gebrauchsmuster) und Modellen, von Handelsund Fabrikmarken, von Firmen und Namen dieselben Rechte wie die eigenen Angehörigen geniessen.... | |
| Hungary - 1892 - 1248 pages
...Artikel 1. Die Angehörigen des einen der vertragschliessenden Theile sollen in den Gebieten des ändern in Bezug auf den Schutz von Erfindungen, von Mustern...(einschliesslich der Gebrauchsmuster) und Modellen, von Handelsund Fabnksmarken, von Firmen und Namen dieselben Rechte wie die eigenen Angehörigen geniessen.... | |
| 1895 - 786 pages
...haben: Artikel 1. Die Angehörigen des einen der vertragschliessenden Theile sollen in dem Gebiete des anderen in Bezug auf den Schutz von Erfindungen,...Namen dieselben Rechte wie die eigenen Angehörigen geniessen. Sie werden demgemäss denselben Schutz nnd dieselben gesetzlichen Mittel gegen jede Verletzung... | |
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