Zeitschrift für internationales Privat- und Strafrecht mit besonderer Berücksichtigung der Rechtshülfe, Volume 2Ferdinand Böhm, Theodor Niemeyer Palm & Enke, 1892 |
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allgemeinen Amtsgericht Angehörigen Anspruch Antrag Anwendung April Arrest ausdrücklich ausländischer Urtheile Auslieferung Auslieferungsvertrages auswärtigen Behörden Beklagten Belgien Bestimmungen betr betreffenden beurtheilen Bezug Bundesgericht Bundesrath bürgerlichen Code civil daher Delikte Deutsche Reich Deutschland Domizil droit international Ehegatten ehelichen Eigenthum England englischen Gerichte englischen Rechts Entscheidung Erblassers erklärt erlassen ersten Falle Februar Frage Frankreich französischem Rechte Frist Gebiete geltenden gemeine Recht Gerichtshof Gerichtsstand Gesetz Gesetzgebung Grund Grundsätze Gültigkeit Güterrecht Hamburg Handelsgesetzbuch handelt Handlung Heimath Inlande internationalen Privatrechts Italien italienischen Jahre Januar Juni Kanton Kinder Klage Konkurs Konsuln Landes Landgericht letzten lichen März massgebend minderjährigen muss Nachlass Normen Notar Oberlandesgericht Oesterr österreichischen Parteien Person Preussen preussischen rechtliche Rechtshülfe Rechtsprechung Regierung Reichsgerichts Richter Sache Schiffe Schutz Schweiz schweizerischen soll Staatsangehörigkeit Staatsverträge strafbaren Strafe Strafgesetzbuch Strafrecht thatsächlich Theil ungarischen unserer Verbrechen Vereinigten Staaten Vermögen Vertrag Völkerrechts Vollstreckung vorliegenden Vormundschaft Vorschriften Waare Weltpostverein Wohnsitz Zeitschrift Zession Zivilprozessordnung Zivilrecht Zuständigkeit
Popular passages
Page 209 - Staates dieselbe Beweiskraft beigelegt werden, welche den amtlichen Angaben der Behörden oder Angestellten des eigenen Staates in Fällen gleicher Art beigelegt ist. § 20. Die Kosten eines nach...
Page 410 - Einfluß; die Ehe hat aber so lange, als die Ausstellung des Zeugnisses nicht nachträglich erwirkt wurde, für die Ehefrau und die aus der Ehe entsprossenen oder durch dieselbe legitimirten Kinder in Bezug auf die Heimath nicht die Wirkungen einer gültigen Ehe. Di« Ehefrau behält ihre bisherige Heimath und die Kinder folgen der tzeimath der Mutter.
Page 209 - Staates gelten. Für die einstweilige Bestreitung derselben hat der Staat zu sorgen, in welchem die Untersuchung geführt wird. Diejenigen Kosten des Verfahrens und der Strafvollstreckung, welche, wenn ersteres wegen...
Page 213 - Notare und Agenten zu bedienen, welche sie zur Vertretung ihrer Interessen für geeignet finden und werden im allgemeinen auch in den gerichtlichen Beziehungen dieselben 'Rechte und Privilegien gemessen, welche den Nationalen jetzt oder in Zukunft gewährt werden. Artikel 6. Die hohen vertragschliessenden Teile verpflichten sich, den gegenseitigen Verkehr durch keinerlei Einfuhr-, Ausfuhr- oder Durchfuhrverbote zu hemmen.
Page 345 - Das Erbrecht, sowie die Theilung des Nachlasses des Verstorbenen richten sich nach den Gesetzen seines Landes. Alle Ansprüche, welche sich auf Erbrecht und Nachlasstheilung beziehen , sollen durch die Gerichtshöfe oder zuständigen Behörden desselben Landes entschieden werden und in Gemässheit der Gesetze dieses Landes.
Page 209 - Strafvollstreckung sind nach denselben Grundsätzen zu bestimmen und aufzulegen, welche für Strafverfahren wegen gleichartiger Uebertretungen der Gesetze des eigenen Staates gelten. Für die einstweilige Bestreitung derselben hat der Staat zu sorgen, in welchem die Untersuchung geführt wird. Diejenigen Kosten des Verfahrens und der Strafvollstreckung, welche, wenn...
Page 400 - Die bürgerlichen Gesetze verbinden alle Staatsbürger der Länder, für welche sie kundgemacht worden sind. Die Staatsbürger bleiben auch in Handlungen und Geschäften, die sie ausser dem Staatsgebiete vornehmen, an diese Gesetze gebunden, insoweit als ihre persönliche Fähigkeit, sie zu unternehmen, dadurch eingeschränkt wird, und als diese Handlungen und Geschäfte zugleich in diesen Ländern rechtliche Folgen hervorbringen sollen.
Page 208 - Auch können die Zoll- und Steuerbeamten des einen Theiles durch Requisition ihrer vorgesetzten Behörde von Seiten der zuständigen Behörde des anderen Theiles aufgefordert werden, entweder vor letzterer selbst oder vor der competenten Behörde ihres eigenen Landes, die auf die Zollumgehung bezüglichen Umstände auszusagen.
Page 208 - Theiles rechtlich bestehenden Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Versicherungsgesellschaften jeder Art werden in dem Gebiete des anderen Theiles nach Massgabe der daselbst geltenden gesetzlichen und reglementarischen Bestimmungen zum Geschäftsbetriebe und zur Verfolgung ihrer Rechte vor Gericht zugelassen.
Page 211 - Sie werden demgemäss denselben Schutz und dieselben gesetzlichen Mittel gegen jede Verletzung ihrer Rechte haben, wie die Inländer, vorausgesetzt, dass sie die Förmlichkeiten erfüllen, welche die innere Gesetzgebung eines jeden der beiden Staaten den Inländern auferlegt.